UNSERE AGBs

Stand: 01. November 2023

 

Sehr geehrte Kunden und Reisende,


die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und JUST TRAVEL GMBH - nachfolgend „jt.de“ abgekürzt - bei Vertragsschluss zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.


1. Stellung von jt.de bei vermittelten Einzelleistungen

1.1. Soweit Einzelleistungen in der Reiseausschreibung nicht ausdrücklich als Bestandteil der von jt.de angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen sind, bietet jt.de diese Einzelleistungen nicht als eigene Leistungen an, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise.


1.2. jt.de hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von jt.de vorliegen.


1.3. Unbeschadet der Verpflichtungen von jt.de als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit von jt.de) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist jt.de im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zustande kommenden Vertrags über die vermittelte Einzelleistung. jt.de haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von jt.de aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr, bleibt hiervon unberührt.


1.4. Die Vermittlerstellung verpflichtet jt.de insbesondere:

a) Beim jeweiligen Angebot zur Vermittlung einer Leistung auf die Vermittlerstellung von jt.de unter Angabe des Anbieters und Vertragspartners im Buchungsfalle hinzuweisen

b) Den Preis der vermittelten Leistung gesondert zum Preis der Pauschalreise auszuweisen

c) Dem Kunden eine den vorstehenden Angaben entsprechende Buchungsbestätigung zu erteilen, in welcher der Preis der vermittelten Leistung gesondert ausgewiesen ist.


1.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von jt.de aus dem Vermittlungsvertrag unberührt


2. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden


2.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von jt.de und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von jt.de für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Reisemittler und Buchungsstellen sind von jt.de nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich von jt.de zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.

c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von jt.de herausgegeben werden, sind für jt.de und die Leistungspflicht von jt.de nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von jt.de gemacht wurden.

d) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von jt.de vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von jt.de vor, an das jt.de für die Dauer von zwei Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit jt.de bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist jt.de die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

e) Die von jt.de gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

f) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen im Sinne der nachstehenden Ziffer 18 und die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Reiseteilnehmer.


2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung bietet der Kunde jt.de den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch jt.de zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird jt.de dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.


2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von jt.de erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von jt.de im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde jt.de den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Nach Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" erhält der Kunde zunächst keine Rückmeldung von jt.de, auch keine Eingangsbestätigung.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. jt.de ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von jt.de beim Kunden zu Stande.


i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zustande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. jt.de wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln. 2.4. jt.de weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 7). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. in der Wohnung des Kunden) geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.


3. Greenfees und Startzeitenreservierung


3.1. Greenfees bzw. die Nutzung von Golfplätzen durch den Kunden werden als Teil der Pauschalreise von jt.de angeboten. Im Rahmen dessen bietet jt.de Ihnen die Reservierung Ihrer Wunschstartzeiten (Abschlagzeiten) vor Reiseantritt an.


3.2. Gern bietet Ihnen jt.de die Reservierung Ihrer Startzeiten vor Reiseantritt an. Eine Garantie für die exakte Wunschzeit können wir nicht geben. Sollten die gewünschten Zeiten nicht verfügbar sein, ist jt.de dazu berechtigt, alternative Startzeiten von 1,5 Stunden vor oder nach der gewünschten Startzeit zu buchen. Handicap-Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/Golfplätze und ein Nachweis des aktuellen HCPs ist immer mitzuführen.


3.3. Für die Benutzung der Golfplätze gelten die Handicap-Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/ Golfplätze. Zu beachten ist, dass vor Ort ein gültiger Nachweis über das aktuelle Handicap verlangt werden kann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nachweises durch den Spieler kann zum Platzverweis führen.


3.4. Grundsätzlich finden die Leistungen von jt.de bei jedem Wetter statt, es sei denn der Golfplatz ist witterungsbedingt nicht bespielbar. Nimmt der Kunde Greenfees aus Gründen, die in seiner Person liegen und nicht von jt.de zu vertreten sind, nicht in Anspruch, ist die Rückerstattung ausgeschlossen.


3.5. Die Kosten für Extras auf den Golfplätzen wie z.B. die Anmietung von Buggies (Golfcarts), Trolleys, Schlägern etc. sind in den Pauschalen nicht enthalten (sofern nicht explizit genannt), und die Verfügbarkeit derselben hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab. Die Kosten für Extras sind vor Ort zu zahlen


4. Bezahlung


4.1. jt.de und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 10 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.


4.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl jt.de zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist jt.de berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.


5. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen


5.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von jt.de nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind jt.de vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.


5.2. jt.de ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.


5.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von jt.de gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von jt.de gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber jt.de den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.


5.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.


6. Preiserhöhung; Preissenkung


6.1. jt.de behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte


a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger

b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.


6.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern jt.de den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.


6.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:


a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach Ziffer 6.1.a) kann jt.de den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:


• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann jt.de vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.


• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel von jt.de anteilig geforderten, erhöhten Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger durch die Zahl der beförderten Personen geteilt. Den sich so für jede beförderte Person ergebenden Erhöhungsbetrag kann jt.de vom Kunden verlangen.


b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 6.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.


c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. Ziffer 6.1.c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für jt.de verteuert hat.


d) 6.4. jt.de ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in Ziffer 6.1 a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für jt.de führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von jt.de zu erstatten. jt.de darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die jt.de tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. jt.de hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.


e) 6.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.


f) 6.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von jt.de gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von jt.de gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber jt.de den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.


7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber jt.de unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.


7.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert jt.de den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann jt.de eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von jt.de zu vertreten ist. jt.de kann keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von jt.de unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. jt.de hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet, sofern einzelvertraglich keine abweichende Stornostaffel vereinbart ist und der Kunde hierüber vor seiner Buchung informiert war:


Pauschalreisen ohne Linien- oder Charterflug:


· bis 31 Tage vor Reiseantritt: 25% des Gesamtpreises


· bis 25 Tage vor Reiseantritt: 40% des Gesamtpreises


· bis 18 Tage vor Reiseantritt: 50% des Gesamtpreises


· bis 11 Tage vor Reiseantritt: 80% des Gesamtpreises


· bis 4 Tage vor Reiseantritt: 80% des Gesamtpreises


· Danach sowie bei Nichtantritt: 90% des Gesamtpreises

 


Flüge:


Die Stornokosten belaufen sich auf 100 %, abzüglich eventueller Rückerstattungen von Steuern und Gebühren durch die Fluggesellschaften.

 


Es gelten außerdem gesonderte Stornierungskosten für alle Sonderreisen wie Gruppen- und Pro-Reisen. Die jeweils gültigen Rücktrittsbedingungen und Stornierungskosten werden direkt im Reiseangebot aufgeführt.


7.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, jt.de nachzuweisen, dass jt.de überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von jt.de geforderte Entschädigungspauschale.


7.4. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 7.2. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit jt.de nachweist, dass jt.de wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag der Pauschale gem. Ziffer 7.2. In diesem Fall ist jt.de verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.


7.5. Ist jt.de infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs.5 BGB unberührt.


7.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von jt.de durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie jt.de 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Kunde haftet jt.de, gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, für die durch den Eintritt des Dritten tatsächlich entstandenen Mehrkosten.


7.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


8. Umbuchungen

8.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil jt.de keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann jt.de bei Einhaltung der nachstehenden Frist ein Umbuchungsentgelt vom Kunden für jeweils von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 7 EUR 30,00 pro betroffenen Reisenden.


8.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 7 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


9.Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung jt.de bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. jt.de wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

10.1. jt.de kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:


a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von jt.de beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b) jt.de hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) Ein Rücktritt von jt.de später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

d) jt.de ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 7.5 gilt entsprechend.


11. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

11.1. jt.de kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von jt.de nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von jt.de beruht.


11.2. Kündigt jt.de, so behält jt.de den Anspruch auf den Reisepreis; jt.de muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die jt.de aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge


12. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

12.1. Reiseunterlagen


Der Kunde hat jt.de oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht 14 Tage vor Abreise von jt.de erhält.


12.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen


a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit jt.de infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von jt.de vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von jt.de vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an jt.de unter der mitgeteilten Kontaktstelle von jt.de zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von jt.de bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von jt.de ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.


12.3. Fristsetzung vor Kündigung


Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er jt.de zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von jt.de verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


12.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen


a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und - verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und jt.de können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich jt.de, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten


13. Beschränkung der Haftung

13.1. Die vertragliche Haftung von jt.de für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.


13.2. jt.de haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von jt.de sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.


jt.de haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von jt.de ursächlich geworden ist.


14. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber jt.de geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht wurde. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.


15. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

15.1. jt.de informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.


15.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist jt.de verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald jt.de weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird jt.de den Kunden informieren.


15.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird jt.de den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.


15.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.) ist auf den Internet-Seiten von jt.de oder direkt über https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von jt.de einzusehen


16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1. jt.de wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.


16.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente sowie eventuell erforderliche Impfungen und das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn jt.de nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.


16.3. jt.de haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde jt.de mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass jt.de eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat


17. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

17.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.


17.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.


17.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.



18. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandvereinbarung

18.1. jt.de weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass jt.de nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für jt.de verpflichtend würde, informiert jt.de die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. jt.de weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.


18.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und jt.de die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können jt.de ausschließlich am Sitz von jt.de verklagen.


18.3. Für Klagen von jt.de gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von jt.de vereinbart.


19.Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen

19.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von jt.de, für Reisen geschlossener Gruppen. „Reisen für geschlossene Gruppen" im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenreisen, die von jt.de als verantwortlichem Reiseveranstalter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt.


19.2. jt.de und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Bezug auf eine solche Gruppenreise vereinbaren, dass dem Gruppenauftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenreiseteilnehmer das Recht eingeräumt wird, nach Auftragserteilung bis drei Monate vor Reisebeginn kostenfrei von der Gruppenreise zurückzutreten. Ggf. wird in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung auf dieses kostenfreie Rücktrittsrecht deutlich hingewiesen. Macht der Gruppenauftraggeber gegenüber jt.de von diesem kostenlosen Rücktrittsrecht in Vertretung der Gruppenteilnehmer Gebrauch, werden etwa bereits an jt.de geleistete Anzahlungen unverzüglich erstattet. Ziffer 7.5.gilt entsprechend.


19.3. Dem Gruppenauftraggeber wird von jt.de zur Entgegennahme der einzelnen Teilnehmeranmeldungen ein Anmeldeformular überlassen, das verbunden ist mit diesen Reisebedingungen sowie mit dem gem. Art. 250 EGBGB erforderlichen Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Gruppenauftraggeber verpflichtet sich insoweit gegenüber jt.de, jedem potentiellen Gruppenteilnehmer jeweils vor der individuellen Teilnehmeranmeldung dieses Anmeldeformular samt Reisebedingungen und Formblatt zu übergeben und sich den diesbezüglichen Erhalt auch entsprechend schriftlich mit der jeweiligen Teilnehmeranmeldung bestätigen zu lassen. Der Gruppenauftraggeber wird jt.de von jeglichen Schäden und Haftungen freihalten, die unmittelbar aus einer Verletzung seiner Verpflichtung insoweit resultieren. Die Haftung des Gruppenauftraggebers schließt evtl. Rechtsverteidigungskosten, die jt.de angemessener Weise in diesem Zusammenhang entstehen sollten, mit ein.


19.4. jt.de haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von jt.de – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von jt.de angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit jt.de vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im Leistungsumfang von jt.de enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von jt.de vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.


19.5. jt.de haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit jt.de abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.


19.6. Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 12.2 lit. c) vorzunehmen.


19.7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortliche oder der von diesem eingesetzten Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt vor, während oder nach der Reise für jt.de Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens jt.de anzuerkennen.


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